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News-Archiv | Artikel vom 04.01.2017

Was Spaß macht: Drohnen im Anflug

Sie sind flink, bringen Spaß und werden in diesem Jahr unter manchem Tannenbaum landen. Fern­gesteuerte Multicopter, umgangs­sprach­lich auch zivile Drohnen genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) gibt es in Deutschland aktuell ungefähr 400.000 Drohnen; 300.000 werden privat genutzt, 100.000 gewerblich. Bis 2020 sollen es laut DFS voraussichtlich über eine Million unbemannte Fluggeräte sein. Brauch­bare Modelle gibt es bereits für deutlich weniger als 100 Euro. Am weitesten verbreitet sind Quadrocopter, die von vier Rotoren angetrieben werden.

Wird eine Drohne nur zum Spaß genutzt, etwa beim Sport oder in der Freizeit, gelten die gesetzlichen Regelungen für Flugmodelle. Dann ist keine Erlaubnis erforderlich, vorausgesetzt, das Flugmodell wird mit einem Elektromotor angetrieben und wiegt nicht mehr als fünf Kilogramm. Einschränkungen gelten für Naturschutzgebiete, bei größeren Menschenansammlungen, über Fernstraßen oder Eisenbahnlinien. Auch militärisches Gebiet, Gefängnisse, Kraftwerke und Flughäfen sind tabu. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. In Großstädten gelten oft großflächige Flugverbote, zum Beispiel in Dort­mund, Dresden, Düssel­dorf, Frank­furt, Hannover, Köln und Leipzig. Besonders streng sind die Regelungen in den Stadt­staaten Berlin, Bremen und Hamburg.

Manchmal aber wird aus dem Flugspaß schnell Ernst. Wenn eine Drohne anderen einen Schaden zufügt, kommt dafür nicht immer die private Haft­pflichtversicherung auf. Gerade ältere Verträge bieten hier nur lückenhaften Schutz. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb noch vor dem Start seinen Versicherungsvertrag prüfen und bei Bedarf aktualisieren (lassen).




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