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News-Archiv | Artikel vom 12.01.2017

Was hilft: Rauchmelder retten Leben

Es war ein Sonnabendmittag im November, als die Feuerwehr von Heiligenhaus zu einem Brand im 7. Stockwerk eines Hochhauses ausrücken musste. Von außen war zunächst nichts Verdächtiges zu entdecken. Auf eindringliches Klopfen und Klingeln hin öffnete der Mieter schließlich seine Wohnungstür. Er hatte sein Essen auf dem Herd vergessen und war darüber eingeschlafen. Mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung wurde er ins Krankenhaus gebracht, das er nach kurzer Zeit wieder verlassen konnte. Noch einmal Glück gehabt. Für die glückliche Rettung musste sich kein Schutzengel auf den Weg machen. Ein simpler Rauchmelder hatte mit seinem Alarm einen Nachbarn veranlasst, die Feuerwehr zu alarmieren.

Rauchmelder retten Leben – nicht nur in Heiligenhaus. In Deutschland sind sie in den meisten Bundesländern Vorschrift. Ende des Jahres läuft in Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland die Nachrüstfrist für Rauchmelder im Wohnungsbestand ab. Als letztes Bundesland macht Berlin zum 1. Januar 2017 bei Neubauten den Einbau zur Pflicht. Zuständig ist meistens der Eigentümer oder Vermieter. Nur in Mecklenburg-Vorpommern tragen die „Besitzer“ und damit auch Mieter die Verantwortung. In den anderen Bundesländern müssen Vermieter oft auch sicherstellen, dass Rauchmelder jederzeit betriebsbereit sind.

Manchmal können Rauchmelder auch den Versicherungsschutz retten. Denn bei einem Verstoß gegen die jeweilige Landesbauordnung müssen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für Feuerschäden nicht immer in voller Höhe leisten. Noch hätten Versicherer von dieser Regelung keinen Gebrauch gemacht, sagt der zuständige Verband GDV. Für die Zukunft aber bietet das keine Garantie. Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für einen Vertrag, der auch bei grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsvorschriften zahlt.




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